Das Honorar ist direkt nach der Rechnungslegung zu entrichten.
Bitte teilen Sie uns spätestens 24 Stunden vorher mit, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. Bei einer zu späten Absage oder bei Nichterscheinen zu einem Termin, wird die Therapieeinheit aus organisatorischen Gründen in Rechnung gestellt.
Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnisse bestehen einerseits zwischen Ihnen als Privatpatientin/Privatpatient und uns als Leistungserbringer über die Kostenhöhe in Form einer Honorarvereinbarung und anderseits zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme entsprechend Ihres
Versicherungstarifs.
Hierzu werden alle Details vor Beginn der Behandlung gemeinsam besprochen um eine Kostenvorschau zu erhalten, und den Überblick anfallender Kosten zu bewahren.